Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation werden Filmprojekte finanziell gefördert.
Auch internationale Koproduktionen können gefördert werden.
Ziel ist es interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.
Förderungen von Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion sowie Verleih und Vertrieb werden grundsätzlich in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen gewährt.
Die Mittel werden nach den in den Richtlinien festgelegten Förderungsgrundsätzen von zwei verschiedenen Auswahlgremien vergeben. Die Zuständigkeit der Gremien wird von der Höhe der zu erwartenden Herstellungskosten bestimmt:
Gremium 1 ist für alle Produktionen mit Herstellungskosten über 800.000 Euro zuständig. Anträge für Produktionen mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro werden von
Gremium 2 entschieden.
Anträge können für beide Gremien jeweils dreimal im Jahr eingereicht werden. Die aktuellen Einreichtermine sind auf der FFHSH-Website veröffentlicht. Auch der Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise, über die einmal im Jahr eine Jury, bestehend aus Branchenfachleuten, entscheidet, wird auf der FFHSH-Website bekannt gegeben.
Die Gremien entscheiden etwa acht Wochen nach dem Einreichtermin. Die Ergebnisse werden auf der FFHSH-Seite unter der Rubrik »Gefördertes« veröffentlicht.
Einreichungen für Untertitelung, Besondere Maßnahmen und Materialsicherung sind nicht an die Gremientermine gebunden. Näheres wird auf den entsprechenden Merkblättern erläutert.
Weitere Förderungen
Bis Ende 2009 läuft noch das Sonderprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Beschäftigung von freien Kreativen im Bereich von Drehbuch, Projektentwicklung und Produktion von Animationsfilmen.
Ergänzend zu den FFHSH-Richtlinien werden jährlich insgesamt 450.000 Euro an NDR-Auftrags- und Koproduktionen vergeben. Diese werden als Zuschüsse nach den bisherigen Regularien der MSH – Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH – an Produktionsfirmen mit Sitz in Schleswig-Holstein vergeben, um Schleswig-Holstein als Film- und Fernsehstandort zu stärken.

Seit der Fusion 2007 setzt die
Filmwerkstatt Kiel unter dem Dach der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ihre Arbeit fort.
Informationen über die Förderbereiche, Förderrichtlinien und Anträge der Filmwerkstatt Kiel finden Sie
hier.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin