
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation werden Filmprojekte finanziell gefördert.
Auch internationale Koproduktionen können gefördert werden. Ziel ist es, interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.
Förderungen von Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion sowie Verleih und Vertrieb werden grundsätzlich in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen gewährt.
Die Mittel werden nach den in den Richtlinien festgelegten Förderungsgrundsätzen von zwei verschiedenen Auswahlgremien vergeben. Die Zuständigkeit der Gremien wird von der Höhe der zu erwartenden Herstellungskosten bestimmt:
Gremium 1 ist für alle Produktionen mit Herstellungskosten über 800.000 Euro zuständig. Anträge für Produktionen mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro werden von
Gremium 2 entschieden.
Anträge können für beide Gremien jeweils dreimal im Jahr eingereicht werden. Die aktuellen
Einreichtermine sind auf der FFHSH-Website veröffentlicht. Auch der
Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise, über die einmal im Jahr eine aus Branchenfachleuten bestehende Jury entscheidet, wird auf der FFHSH-Website bekannt gegeben.
Die Gremien entscheiden etwa acht Wochen nach dem Einreichtermin. Die Ergebnisse werden auf der FFHSH-Seite unter der Rubrik »
Gefördertes« veröffentlicht.
Einreichungen für Untertitelung, Besondere Maßnahmen und Materialsicherung sind nicht an die Gremientermine gebunden. Näheres wird auf den entsprechenden Merkblättern erläutert.
Weitere Förderungen
Mit dem Sonderprogramm Animation der Behörde für Wirtschaft und Arbeit mit einer Gesamtfördersumme von ca. 400 000 Euro, die bis Anfang 2012 vergeben werden können, wird die Beschäftigung von freien Kreativen im Bereich von Drehbuch, Projektentwicklung und Produktion von Animationsfilmen gefördert.
Es können ausschließlich direkte und indirekte Kosten für die Beschäftigung von freien Mitarbeitern im kreativen Bereich, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben, unterstützt werden.
Außerdem werden jährlich insgesamt 450.000 Euro an NDR-Auftrags- und Koproduktionen vergeben. Diese werden als Zuschüsse nach den bisherigen Regularien der MSH – Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH – an Produktionsfirmen mit Sitz in Schleswig-Holstein vergeben, um Schleswig-Holstein als Film- und Fernsehstandort zu stärken.

Seit der Fusion 2007 setzt die
Filmwerkstatt Kiel unter dem Dach der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ihre Arbeit fort.
Informationen über die Förderbereiche, Förderrichtlinien und Anträge der Filmwerkstatt Kiel finden Sie
hier.

Seit dem Start des EU-geförderten New-Media-Projekts
First Motion Anfang 2010 beteiligt sich die FFHSH im Verbund von zehn Partnern in sieben Ländern auch an der Förderung digitaler Formate, Produktions-, Distributions- und Förderstrategien im Ostseeraum. Weitere Informationen finden Sie
hier.