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Überblick
FÖRDERBEREICHE DER FFHSH
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation werden Filmprojekte finanziell gefördert.

Auch internationale Koproduktionen können gefördert werden. Ziel ist es interessante Koproduktionen nach Hamburg und Schleswig-Holstein zu ziehen, die Produzenten aus der Region als potentielle Koproduktionspartner für internationale Projekte zu stärken und bestehende Kooperationen fortzuführen.

Förderungen von Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion sowie Verleih und Ver­trieb werden grundsätzlich in Form von erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen gewährt.
Die Mittel werden nach den in den Richtlinien festgelegten Förderungs­grund­sätzen von zwei verschiedenen Auswahlgremien vergeben. Die Zuständigkeit der Gremien wird von der Höhe der zu erwartenden Herstellungskosten bestimmt: Gremium 1 ist für alle Produktionen mit Herstellungskosten über 800.000 Euro zu­ständig. Anträge für Produktionen mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro wer­den von Gremium 2 entschieden.
 
Anträge können für beide Gremien jeweils dreimal im Jahr ein­gereicht werden. Die aktuellen Einreichtermine sind auf der FFHSH-Website veröffentlicht. Auch der Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise, über die einmal im Jahr eine Jury, bestehend aus Branchenfachleuten, entscheidet, wird auf der FFHSH-Website bekannt gegeben.
Die Gremien entscheiden etwa acht Wochen nach dem Einreichtermin. Die Ergeb­nisse werden auf der FFHSH-Seite unter der Rubrik »Gefördertes« veröffentlicht.
Einreichungen für Untertitelung, Besondere Maßnahmen und Materialsicherung sind nicht an die Gremientermine gebunden. Näheres wird auf den entsprechenden Merkblättern erläutert.
 
Weitere Förderungen
 
Bis Ende 2009 läuft noch das Sonderprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Beschäftigung von freien Kreativen im Bereich von Drehbuch, Projekt­entwicklung und Produktion von Animationsfilmen.
 
Ergänzend zu den FFHSH-Richtlinien werden jährlich insgesamt 450.000 Euro an NDR-Auftrags- und Koproduktionen vergeben. Diese werden als Zuschüsse nach den bisherigen Regularien der MSH – Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH – an Produktionsfirmen mit Sitz in Schleswig-Hol­stein vergeben, um Schleswig-Holstein als Film- und Fernsehstandort zu stärken.
 
 
Seit der Fusion 2007 setzt die  Filmwerkstatt Kiel unter dem Dach  der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH ihre Arbeit fort.
Informationen über die Förderbereiche, Förderrichtlinien und Anträge der Filmwerkstatt Kiel finden Sie hier. 
 

 
 
 
 
 

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin

Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion Verleih und Vertrieb Abspiel Weitere Förderungen
Marieanne Bergmann
Leiterin Projektförderung
T: +49 40 398 37 - 26
eMail: bergmann@ffhsh.de