Vor Beginn der Produktion kann die Entwicklung eines geplanten Kino- oder Fernsehprojektes mit einer Projektentwicklungsförderung als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen in Höhe von maximal 110.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden (FFHSH-Richtlinien Ziffer 2.2). Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den Herstellungskosten des auf der Grundlage der Projektentwicklung entstehenden Films (Gremium 1 für Herstellungskosten über 800.000 Euro, Gremium 2 für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro).
Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.