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Produktionsförderung
Und Action!
Kino-Förderung
Die Höhe der maximalen Förderung und die Antragsberechtigung richten sich nach der Höhe der kalkulierten Herstellungskosten.
Die maximale Förderungssumme für das Gremium 1 (über 800.000 Euro Her­stel­lungs­­kosten) beträgt für Kinoproduktionen bis zu 50 Prozent der Herstellungs­kosten. Für künstlerisch herausragende Filmvorhaben, Low-Budget-Produktionen und Nach­wuchssprojekte können auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bis zu 80 Prozent gewährt werden.
Anträge für das Gremium 1 können ausschließlich von Produzentinnen und Pro­du­zenten gestellt werden.
 
Bei Filmprojekten, die im Gremium 2 eingereicht werden (bis zu 800.000 Euro Her­stellungskosten) liegt die Förderung ebenfalls bei höchstens 50 Prozent. Hier ist auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bei schwierig zu verwer­tenden Filmen (u. a. medieninnovative, Nachwuchs- und Dokumentar­filmprojekte) eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten möglich.
Anträge für das Gremium 2 können sowohl von Produzentinnen und Produzenten als auch von Regisseurinnen und Regisseuren für ihre eigenen Projekte gestellt werden.

TV-Förderung
Die Herstellung von Fernsehfilmen und -serien von herausragender Programm­qua­­lität kann gefördert werden (Leitlinien für Fernsehförderung). Eine Refinanzierung auf dem nationalen und inter­na­tionalen Fernsehmarkt muss aussichtsreich sein. Dementsprechend ist ein Rück­fluss­plan mit der Darstellung der zu erwartenden Erlöse aus der internationalen Ver­wertung und nationalen Zweitauswertung vorzulegen. Darüber hinaus sind Fernsehproduktionen mit kulturellem Schwerpunkt förderungs­fähig.
Die Förderung darf 30 Prozent der kalkulierten Gesamtherstellungskosten nicht über­steigen, ein Regional-Effekt für Hamburg und/oder Schleswig-Holstein von minde­stens 150 Prozent soll gewährleistet werden.
 
Im Rahmen der Produktionsförderung können unter bestimmten Bedin­gungen auch Förderungen zur Materialsicherung und Postproduktion ver­geben werden.
 

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richt­linien der FFHSH und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der für den jeweiligen Bereich zuständigen Ansprechpart­nerin.

 

Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion > Materialsicherung> PostproduktionVerleih und Vertrieb Abspiel Weitere Förderungen
Sybille Consten
Drehbuch, Projektentwicklung, nationale Kinospielfilmproduktionen
T: +49 40 398 37 - 28
eMail: consten@ffhsh.de


Katrin Mersmann
Dokumentar- und Kurzfilme, internationale Koproduktionen, Postproduktion, Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de


Sabine Schmidt
Animations- und TV-Projekte
T: +49 40 398 37 - 24
eMail: schmidt@ffhsh.de