
Nach den FFHSH-Richtlinien (Ziffer 4) können Verleih- und Vertriebsmaßnahmen mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Für die Zuordnung der Anträge auf Verleih- und Vertriebsförderung zu den beiden Entscheidungsgremien gilt die Höhe der Herstellungskosten des Films als Grenze: Wenn die Herstellungskosten des Films über 800.000 Euro lagen, ist Gremium 1 zuständig, bis zu 800.000 Euro entscheidet das Gremium 2.
Überblick
Drehbuch
Projektentwicklung
Produktion
Verleih und Vertrieb
> Untertitelung> Besondere MaßnahmenAbspiel
Weitere Förderungen
Katrin Mersmann
Einreichtermin
Gremium 1
25.08.2010
Einreichtermin
Gremium 2
29.09.2010