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Verleih und Vertrieb
Film ab!

Nach den FFHSH-Richtlinien (Ziffer 4) können Verleih- und Vertriebsmaßnahmen mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Für die Zuordnung der Anträge auf Verleih- und Vertriebsförderung zu den beiden Entscheidungsgremien gilt die Höhe der Herstellungskosten des Films als Grenze: Wenn die Herstellungskosten des Films über 800.000 Euro lagen, ist Gremium 1 zuständig, bis zu 800.000 Euro entscheidet das Gremium 2.

Anträge können Verleiher bzw. Welt­vertriebe und in Einzelfällen auch Pro­duzentinnen und Produzenten in Zusam­men­arbeit mit einer Verleihagentur stellen.

 
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.

 

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Katrin Mersmann
Dokumentar- und Kurzfilme, internationale Koproduktionen, Postproduktion, Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de