Filmpräsentation und Marketingmaßnahmen
Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und innovative Marketingmaßnahmen können mit einem Zuschuss gefördert werden. Für einen solchen Antrag ist Gremium 2 (für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) zuständig.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielstätten.
Hamburger Kinopreise
In Zusammenarbeit mit der
Behörde für Kultur und Medien (BKM) werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der
31. März eines jeden Jahres.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Kinopreis Schleswig-Holstein
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.