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Abspiel
VORHANG AUF!
Filmpräsentation und Marketingmaßnahmen
Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und inno­vative Marketingmaßnahmen können mit einem Zuschuss gefördert werden. Für einen solchen Antrag ist Gremium 2 (für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) zuständig. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielungsstätten.
 
 
 
 
 
Hamburger Kinopreise
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur, Sport und Medien (BKSM) werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der 31. März eines jeden Jahres. 
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielungsstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
 
 
 
 
 
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das ent­spre­chende Merkblatt aufmerksam durch und verein­ba­ren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprech­partnerin.
Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion Verleih und Vertrieb Abspiel Weitere Förderungen
Katrin Mersmann
Dokumentar- und Kurzfilme, internationale Koproduktionen, Postproduktion, Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de