Filmpräsentation und Marketingmaßnahmen
Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und innovative Marketingmaßnahmen können mit einem Zuschuss gefördert werden. Für einen solchen Antrag ist Gremium 2 (für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) zuständig. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielungsstätten.
Hamburger Kinopreise
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur, Sport und Medien (BKSM) werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der 31. März eines jeden Jahres.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielungsstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.