Abspiel
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Filmpräsentation und Marketingmaßnahmen
Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und inno­vative Marketingmaßnahmen können mit einem Zuschuss gefördert werden. Für einen solchen Antrag ist Gremium 2 (für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) zuständig. 
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielstätten.
 
 
 
 
 
 
 
Hamburger Kinopreise
In Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben. Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der 31. März eines jeden Jahres. 
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
 
 
 
 
 
 
Kinopreis Schleswig-Holstein
Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein an alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben.
Mit insgesamt neun Preisen, die mit bis zu 3.500 Euro dotiert sind, und einem Sonderpreis im Wert von 5.000 Euro ehrt der Kinopreis die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg.
Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert. Der Einreichtermin 2012 ist der 31. März.
 

 
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.

 

Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion Verleih und Vertrieb Abspiel Sonderprogramme Weitere Förderungen
Katrin Mersmann
Doku, int. Kopro. (Skandinavien), Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de