Untertitelung
Volles Filmverständnis

Die Kosten für fremdspachige Untertitelungen können mit einem bedingt rückzahlbaren Darlehen gefördert werden. Anträge auf Untertitelung werden laufend ohne speziellen Einreichtermin entgegen genommen.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme sowie Verleiher bzw. Weltvertriebe.

 

 

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.