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Untertitelung
Volles Filmverständnis

Die Kosten für fremdspachige Untertitelungen können mit einem bedingt rückzahlbaren Darlehen gefördert werden. Anträge auf Untertitelung werden laufend ohne speziellen Einreichtermin entgegen genommen.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme sowie Verleiher bzw. Weltvertriebe.

 

 

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.

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Katrin Mersmann
Dokumentar- und Kurzfilme, internationale Koproduktionen, Postproduktion, Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de