
Bei aktuellen Kinoproduktionen kann für Filme eine Materialsicherung für unvorhersehbare und unwiederbringliche Ereignisse beantragt werden. Die Höchstsumme für diese Förderung beträgt 15.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden, sie sind nicht an die Antragstermine der Gremien gebunden. Über die Anträge auf Materialsicherung entscheidet die Geschäftsführerin.
Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten sowie Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.
Überblick
Drehbuch
Projektentwicklung
Produktion
> Materialsicherung> PostproduktionVerleih und Vertrieb
Abspiel
Weitere Förderungen
Katrin Mersmann
Einreichtermin
Gremium 1
25.08.2010
Einreichtermin
Gremium 2
29.09.2010