Materialsicherung
Entgegen aller Widrigkeiten

Bei aktuellen Kinoproduktionen kann für Filme eine Materialsicherung für unvorhersehbare und unwiederbringliche Ereignisse beantragt werden. Die Höchstsumme für diese Förderung beträgt 15.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden, sie sind nicht an die Antragstermine der Gremien gebunden. Über die Anträge auf Materialsicherung entscheidet die Geschäftsführerin.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten sowie Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme.

 

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.