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Materialsicherung
Entgegen aller Widrigkeiten

Bei aktuellen Kinoproduktionen kann für Filme eine Materialsicherung für unvorhersehbare und unwiederbringliche Ereignisse beantragt werden. Die Höchstsumme für diese Förderung beträgt 15.000 Euro. Anträge können laufend eingereicht werden, sie sind nicht an die Antragstermine der Gremien gebunden. Über die Anträge auf Materialsicherung entscheidet die Geschäftsführerin.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten sowie Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme.

 

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.

Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion > Materialsicherung> PostproduktionVerleih und Vertrieb Abspiel Weitere Förderungen
Katrin Mersmann
Dokumentar- und Kurzfilme, internationale Koproduktionen, Postproduktion, Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de