Postproduktion
Und Cut!

In begründeten Ausnahmefällen können Produzentinnen und Produzenten eine Förderung für Postproduktionsmaßnahmen für Kino- oder Fernsehfilme beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Abschluss der Dreharbeiten. Anträge müssen zu den jeweiligen Einreichterminen gestellt werden. Die Herstellungskosten bestimmen, welches Gremium über den Antrag entscheidet.

 

 

 

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.