Besondere Maßnahmen
Werbung ist alles!

Besondere Maßnahmen, wie z.B. Grundausstattungen und Festivalpräsentationen, können mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Anträge werden ohne spezielle Einreichtermine entgegen genommen.

Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme sowie Verleiher bzw. Weltvertriebe.

 

 

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.