
Besondere Maßnahmen, wie z.B. Grundausstattungen und Festivalpräsentationen, können mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Anträge werden ohne spezielle Einreichtermine entgegen genommen.
Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten, Regisseurinnen und Regisseure als Produzenten ihrer eigenen Filme sowie Verleiher bzw. Weltvertriebe.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.
Überblick
Drehbuch
Projektentwicklung
Produktion
Verleih und Vertrieb
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Weitere Förderungen
Katrin Mersmann