Kinopreise in HH & SH
Einreichfrist für die Hamburger Kinopreise und für den Kinopreis Schleswig-Holstein ist jeweils der
31. März 2012. Hamburger Kinopreise: In Zusammenarbeit mit der
Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme in Hamburg vergeben. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hamburger Kinos und Abspielungsstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Kinopreis Schleswig-Holstein: Mit dem
Kinopreis Schleswig-Holstein des
Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein werden gewerbliche und nicht-gewerbliche Kinos und Abspielstätte in Schleswig-Holstein für ihre hochwertige Arbeit über ein Programmjahr hinweg geehrt. Vergeben werden 13 Einzelauszeichnungen mit Preisgeldern zwischen 1.000 und 3.500 Euro. Das Vergabeverfahren wird von der
Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert.
07.03.2012