MOIN Filmförderung Hamburg Schlwesig-Holstein

Neuer Preis für innovative Konzepte

28.02.2020 | Hamburger Kinopreis 2020

Noch bis zum 31. März 2020 können sich Hamburger Abspielstätten für den Hamburger Kinopreis bewerben. Das Besondere in diesem Jahr: Erstmals können für besonders innovative Konzepte im Bereich des Abspiels Preise in Höhe von bis zu 5.000 Euro vergeben werden.

Auch in diesem Jahr werden wieder die mit insgesamt 100.000 Euro dotierten Hamburger Kinopreise von der Behörde für Kultur und Medien zusammen mit der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein vergeben. Bereits seit 1993 werden auf diese Weise qualitativ herausragende Jahresfilmprogramme ausgezeichnet. Neu in diesem Jahr: auch die Aspekte Diversität und Barrierefreiheit des Programms, Nachhaltigkeit im Kinobetrieb und Innovation beim Marketings werden bei der Entscheidung berücksichtigt.

Mit den Sonderpreisen wird es außerdem in diesem Jahr eine neue Kategorie geben: Hier sollen besonders innovative Angebote im Bereich des Abspiels prämiert werden. Der Sonderpreis ist für einen erweiterten Bewerberkreis zugänglich und wird ebenfalls von der Kinojury vergeben. Antragsberechtigt für den Sonderpreis sind in Hamburg ansässige Anbieter*innen, die innovative Konzepte im Bereich des Abspiels und der öffentlichen Präsentation audiovisueller Inhalte entwickeln und umsetzen. Die Deadline auch für die Bewerbung zum Sonderpreis: 31. März 2020.

Zu den Richtlinien geht es hier.

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