Die Durchführung besonderer, qualitativ anspruchsvoller Filmpräsentationen und innovative Marketingmaßnahmen Hamburger Kinos können mit einem Zuschuss gefördert werden. Für einen solchen Antrag ist Gremium 2 (für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) zuständig.
In Zusammenarbeit mit der Kulturbehörde werden einmal im Jahr Kinopreise von einer Fachjury für qualitativ hochwertige Kinoprogramme vergeben.Einreichtermin für die Hamburger Kinopreise ist der 31. März eines jeden Jahres.
Der Kinopreis Schleswig-Holstein wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein an alle gewerblichen und nicht-gewerblichen Kinos und Abspielstätten in Schleswig-Holstein vergeben.Mit insgesamt neun Preisen, die mit bis zu 3.500 Euro dotiert sind, und einem Sonderpreis im Wert von 5.000 Euro ehrt der Kinopreis die qualitativ hochwertige Arbeit eines Kinos über ein Programmjahr hinweg. Das Vergabeverfahren wird von der Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein organisiert. Einreichtermin ist der 31. März eines jeden Jahres.
Anträge können gestellt werden von:
Kinoförderung:
Hamburger Kinopreise:
Kinopreis Schleswig-Holstein:
Allen Anträgen, die sich auf Kinofördermaßnahmen oder Preise beziehen ist immer die unter Punkt 3 abrufbare De-Minimis Erklärung beizulegen.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung diese Dokumente:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin.
Der Abspielantrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhalten Sie im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.
Einreichtermine
Einreichtermine
31. März