MOIN Filmförderung Hamburg Schlwesig-Holstein

Förderungen starten Hilfsprogramm für Film- und Medienbranche

26.03.2020 | Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.

Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Die einzelnen Maßnahmen des Hilfsprogramms sowie Zitate von Dr. Carsten Brosda, Carin Prien und Helge Albers entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Antragsstellung gibt es hier.

 

Anhang zur Pressemeldung vom 27. März 2020

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer für die Film- und Medienbranche

Die Bundes- und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

Im Bereich Produktion

  • Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag

  • Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingtem Abbruch der Dreharbeiten

  • Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie-bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten

  • Mehrkostenförderung als bedingt-rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht

  • (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall

  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll

  • Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro gebildet werden, zu dem Bundes- und Länderförderer anteilig beitragen.

  • Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.

  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.

  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

Hier geht es zum Antragsformular für PRODUKTION

 

Im Bereich Verleih

  • Hilfen für Filme mit geplantem Kinostart bis 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 eine schriftliche Förderzusage vorlag

  • Verzicht auf die Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingter Nicht-Herausbringung

  • Sonderhilfen für Mehrkosten durch pandemie-bedingte Verschiebung der Herausbringung

  • Mehrkostenförderung als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht

  • (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall

  • Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll

  • Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden ebenfalls virtuell 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die von Länderförderungen, FFA und BKM anteilig getragen werden.

  • Eine Deckelung der Mehrkosten erfolgt bei 50 % der ursprünglich kalkulierten anerkennungsfähigen Kosten.

  • Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.

  • Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländer-förderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer entsprechend eine Plausibilitätsprüfung der anerkennungsfähigen Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.

  • Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüberüber Einvernehmen erzielen.

Hier geht es zum Antragsformular für VERLEIH

 

Im Bereich Kino

  • Stundung offener FFA-Abgabezahlung und Darlehensforderungen ab Inkrafttreten des Programms,

  • sowie Einzelmaßnahmen der Länderförderer wie die Erhöhung der Kinoprogrammpreis-Prämien u.ä.

Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien bzw. zu beteiligenden Stellen.

 

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien und Aufsichtsrastvorsitzender der FFHSH: „Es ist gut zu sehen, wie Bund, Länder und Länderförderer in der Zeit der Krise schnell, kreativ und unbürokratisch zusammenarbeiten, damit auch für die Film- und Kinobranche die Folgen möglichst gut abgefedert werden. Hamburg, Schleswig-Holstein und die Filmförderung Hamburg Schleswig Holstein werden das gemeinsame Hilfsprogramm mit dem Bund noch durch eigene Maßnahmen ergänzen, mit denen der in den letzten Jahren besonders erfolgreiche Filmstandort im Norden und unsere vielfältige Kinolandschaft noch zusätzlich unterstützt werden. Hierzu laufen derzeit die letzten Gespräche."

Karin Prien, Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur: „Die derzeitige Lage fordert von uns allen, auf das öffentliche kulturelle Leben zu verzichten und mutet besonders den Kulturschaffenden in unserem Land viel zu. Die Kinos dunkel, die Filmsets leer – da ist es eine großartige Nachricht, dass dieses Hilfsprogramm von Bund und Ländern hilft, einige Härten der aktuellen Lage abzumildern. Schnelle und zielgerichtete Hilfe ist genau das, was gerade die Filmschaffenden derzeit brauchen."

Helge Albers, Geschäftsführer der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein: „Schnelle und unbürokratische Hilfe ist momentan das Wichtigste für die Film- und Medienbranche. Ich freue mich, dass die Förderer auf Bundes- und Länderebene mit den neuen Maßnahmen genau diese Hilfe möglich machen und hierfür intensiv und pragmatisch zusammenarbeiten. Die Unterstützung des Hilfspakets durch unsere beiden Gesellschafter Hamburg und Schleswig-Holstein ist dabei ein wichtiges Signal für die norddeutsche Filmlandschaft."

 

Corona Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer

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