MOIN Filmförderung Hamburg Schlwesig-Holstein
Step One

Wer ist antragsberechtigt?

Betreiber*innen Hamburger Kinos und Abspielstätten (bei Kooperationen auch gemeinsam), die die folgend genannte Kriterien
erfüllen:

  1. Belegbarkeit eines kontinuierlichen Programmbetriebes über die letzten zwei Jahre

  2. Programmbetrieb in mindestens 10 Monaten p.a. mit insgesamt mindestens 90 öffentlichen Vorführungen

  3. kinokonforme und technisch professionelle Ausstattung

  4. eine Mindestanzahl von 50 Sitzplätzen sollte verfügbar sein.

Step Two

Beratungstermin vereinbaren

Vereinbart bitte einen Beratungstermin bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin.

Step Three

Förderung beantragen

Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden. Zugangsdaten zum Antragsportal erhaltet ihr im Beratungsgespräch mit unseren Förderreferent*innen.

Anträge werden in dem Gremium "Director's Cut" gestellt.

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